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   BGH, 13.07.2021 - 2 StR 81/21   

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https://dejure.org/2021,35284
BGH, 13.07.2021 - 2 StR 81/21 (https://dejure.org/2021,35284)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2021 - 2 StR 81/21 (https://dejure.org/2021,35284)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2021 - 2 StR 81/21 (https://dejure.org/2021,35284)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.08.2023 - StB 49/23

    Zulässigkeit eines konsensualen Pflichtverteidigerwechsels; Vorwurf der

    Dementsprechend wird ein konsensualer Verteidigerwechsel in Rechtsprechung und Schrifttum für zulässig erachtet (s. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 2 StR 81/21, juris Rn. 1; Saarländisches OLG, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - 4 Ws 157/21, juris Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. November 2020 - StB 39/20, juris Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 143a Rn. 31; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl., § 143a Rn. 14).
  • KG, 28.10.2021 - 3 Ws 276/21

    Beiordnung als Wahlverteigers nach erschlichener Entbindung als

    Eine verbreitete Ansicht in Literatur und Rechtsprechung geht davon aus, dass darüber hinaus auch ein "konsensualer Verteidigerwechsel" möglich bleibt, wenn der Beschuldigte und beide Verteidiger damit einverstanden sind, dadurch keine Verfahrensverzögerung eintritt und auch keine Mehrkosten entstehen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 2 StR 81/21 - [juris]; OLG Bremen NStZ 2014, 358; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 210; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47; OLG Köln StraFo 2008, 348 und StV 2011, 659; OLG Braunschweig StraFo 2008, 428; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Jena JurBüro 2006, 366; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 143 Rn. 5a).
  • LG Mühlhausen, 19.06.2023 - 3 Qs 92/23

    Konsensuale Umbeiordnung, Zulässigkeit, Pflichtverteidigerwechsel

    Vielmehr handelt es sich in vorliegender Sache um einen sogenannten konsensualen Verteidigerwechsel, der gerade nicht durch die Vorschrift des § 143 a StPO ausgeschlossen werden sollte (so etwa BGH, Beschluss vom 13.07.2021 - 2 StR 81/21).
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